Warum eine neue Karte?


Aufgrund der gesetzlichen Regelung und der dazugehörigen Verordnungen sind die Versicherer gezwungen, per 01.01.2010 eine neue nationale Versicherungskarte auszustellen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden Sie unter "zusätzliche Informationen".

Informationen für Versicherte


Bitte benützen Sie Ihre persönliche Krankenversicherungskarte bei Ihrem nächsten Besuch bei einem medizinischen Leistungserbringer (Arzt, Apotheke, Spital, etc.) im Inland oder Ausland zur Vereinfachung der administrativen Abrechnung mit dem Krankenversicherer.
Wenn die Karte nicht vorgewiesen wird und dadurch die Abrechnung erschwert wird, kann der Versicherer beim Versicherten eine Gebühr für die entstandenen Mehrkosten verlangen.

Informationen für Leistungserbringer


Der Leistungserbringer ist verpflichtet, auf seiner Abrechnung die Kartennummer und die neue AHV-Nummer aufzuführen.
Der Leistungserbringer hat den Patienten bei der Bedienung des Lesegerätes und der Chipkarte in der Praxis oder im Spital zu instruieren.

Dokumentationen

Kreisschreiben BAG
Informationen BAG




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